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Ratgeber

Physiotherapie zu Hause: Voraussetzungen, Kosten und Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Physiotherapie zu Hause nur, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnet. Das ist erlaubt, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in eine Praxis kommen können. Ohne diese Voraussetzung ist ein Hausbesuch privat möglich: als Selbstzahler:in, über die private Krankenversicherung oder mit Beihilfe. Hier steht, was jeweils gilt und was Sie selbst zahlen.

Von Dimitrios Rallis, staatlich anerkannter Physiotherapeut · Stand: November 2026

Wer zahlt was?

Gesetzlich versichert

  • Hausbesuch auf Kassenrezept nur aus medizinischen Gründen
  • Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung
  • Privat geht immer, die Kasse erstattet dann in der Regel nichts
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Privat versichert oder beihilfeberechtigt

  • Erstattung nach Tarif, fast immer mit ärztlicher Verordnung
  • Beihilfe NRW: höchstens die Kassensätze, auch für den Hausbesuch
  • Was darüber liegt, zahlen Sie selbst
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Selbstzahler:in

  • Möglich mit jeder Versicherung
  • Für eine Behandlung ein Privatrezept, für Training ohne Behandlungsziel keins
  • Nicht erstattete Kosten unter Umständen von der Steuer absetzbar
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Wann zahlt die Krankenkasse Physiotherapie zu Hause?

Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnet. Das ist nur erlaubt, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

So steht es in der Heilmittel-Richtlinie, nach der Ärzt:innen Physiotherapie auf Kassenrezept verordnen. Ob das bei Ihnen zutrifft, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Einzelfall.

Wer im Pflegeheim oder in einer anderen Einrichtung lebt, bekommt den Hausbesuch nicht automatisch. Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass die Einrichtung allein keine ausreichende Begründung ist. Auch dort zählen die medizinischen Gründe.

Der Weg zum Hausbesuch auf Kassenrezept

  1. Mit Ärztin oder Arzt sprechen

    Schildern Sie, warum Sie nicht in eine Praxis kommen können. Die Entscheidung liegt bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

  2. Verordnung mit Hausbesuch

    Auf dem Rezept ist „Hausbesuch: ja“ vermerkt. Ohne diesen Vermerk bezahlt die Kasse keinen Hausbesuch.

  3. Praxis mit Kassenzulassung finden

    Ein Kassenrezept lösen Sie nur bei einer Praxis mit Kassenzulassung ein. Fragen Sie dort nach, ob sie Hausbesuche übernimmt.

Was zahlen gesetzlich Versicherte beim Hausbesuch dazu?

Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu, auch für die Hausbesuchspauschale. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

Die Kassen vergüten einen Hausbesuch seit Januar 2026 mit 22,78 Euro, das Wegegeld ist darin enthalten. Ihre Zuzahlung darauf beträgt 2,28 Euro. Dazu kommen die Zuzahlungen für die Behandlung selbst.

Erreichen Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 Prozent der Bruttoeinnahmen Ihres Haushalts, stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Grenze in der Regel bei 1 Prozent. Rechnungen einer Privatpraxis zählen dabei nicht mit, denn sie sind keine Zuzahlungen.

Kann ich als gesetzlich Versicherte:r privat zur Physiotherapie zu Hause?

Ja. Sie zahlen die Behandlung dann selbst. Eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung erstattet die Krankenkasse in der Regel nicht.

Für eine Behandlung braucht auch die Privatpraxis eine ärztliche Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen sie als Privatrezept, wenn sie vor Beginn ausdrücklich wünschen, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigen. Für Training ohne Behandlungsziel ist kein Rezept nötig.

Eine Erstattung durch die Kasse gibt es nur über die Kostenerstattung. Sie wählen sie vor der Behandlung, und Ihre Kasse muss einer Praxis ohne Kassenzulassung vorher zustimmen. Einen Anspruch auf diese Zustimmung haben Sie nicht. Auch mit Zustimmung erstattet die Kasse höchstens ihren eigenen Satz, abzüglich eines Verwaltungsabschlags von bis zu 5 Prozent. An die Wahl sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Eine private Zusatzversicherung kann einen Teil übernehmen. Was sie zahlt, hängt allein vom Tarif ab. In der Regel verlangt sie eine ärztliche Verordnung, und Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn begonnen haben, sind nach den üblichen Bedingungen nicht versichert. Fragen Sie am besten vor dem ersten Termin dort nach.

Was erstatten private Krankenversicherung und Beihilfe?

Das hängt vom Tarif ab. Fast immer brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, und viele Versicherer erstatten nur bis zu festen Höchstsätzen.

Private Krankenversicherungen haben kein einheitliches Gebührenverzeichnis. Viele orientieren sich an den Sätzen der Bundesbeihilfe, andere haben eigene Listen. Was über dem erstattungsfähigen Satz liegt, zahlen Sie selbst. Ein Blick in die Tarifbedingungen oder eine kurze Anfrage bei Ihrer Versicherung klärt das vorab.

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen: Seit dem 1. Januar 2026 sind verordnete Heilmittel nur noch bis zu den Preisen beihilfefähig, die die gesetzlichen Krankenkassen vereinbart haben. Für den Hausbesuch sind das 22,78 Euro einschließlich Wegegeld. Den Teil einer Rechnung, der darüber liegt, berücksichtigt die Beihilfe nicht.

Beihilfe des Bundes: Für einen ärztlich verordneten Hausbesuch sind einschließlich Fahrtkosten pauschal 27,60 Euro beihilfefähig.

Was kostet Physiotherapie zu Hause bei DR PHYSIO?

60 Minuten kosten 150 Euro für Selbstzahler:innen, Anfahrt inklusive. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach GebüH über 150 bis 155 Euro.

Ich bin staatlich anerkannter Physiotherapeut und arbeite als Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Ich komme zu Ihnen nach Hause, in Düsseldorf und im Umland. Sie zahlen pro Termin, ohne Paket und ohne Mindestlaufzeit.

Gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler:in willkommen. Mit der Krankenkasse rechne ich nicht ab.

Drei Dinge für den ersten Termin

  1. Privatrezept

    Ein Privatrezept für Physiotherapie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Es ist die Grundlage für die Behandlung und für eine Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe.

  2. Etwa 4 m² Platz

    Wohn- oder Schlafzimmer genügen. Das nötige Material bringe ich mit.

  3. Adresse im Einzugsgebiet

    Düsseldorf oder Hilden, Langenfeld, Erkrath, Meerbusch und Monheim.

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Sie möchten privat behandelt werden? Unverbindlich anfragen per Formular, WhatsApp oder Telefon. Ich melde mich werktags innerhalb weniger Stunden.

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Gesetzlich versichert? Gerne als Selbstzahler:in, 150 € pro Termin. Mit der Krankenkasse rechne ich nicht ab.

Häufige Fragen

Nur mit ärztlicher Verordnung für einen Hausbesuch. Die gibt es, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Behandeln darf dann nur eine Praxis mit Kassenzulassung.

Nein. Die Heilmittel-Richtlinie sagt ausdrücklich, dass die Behandlung in einer Einrichtung allein keine ausreichende Begründung für einen Hausbesuch ist. Entscheidend sind die medizinischen Gründe.

10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Auf die Hausbesuchspauschale von 22,78 Euro sind das 2,28 Euro (Stand Januar 2026). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

In der Regel nicht. Möglich ist es nur, wenn Sie vor der Behandlung Kostenerstattung wählen und Ihre Kasse der Privatpraxis vorher zustimmt. Dann erstattet sie höchstens ihren eigenen Satz, abzüglich eines Abschlags von bis zu 5 Prozent.

Ja, wenn Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor Beginn sagen, dass Sie auf eigene Kosten behandelt werden möchten, und das schriftlich bestätigen.

Für eine Behandlung ja. Physiotherapeut:innen ohne Heilpraktikererlaubnis dürfen Erkrankungen nur auf ärztliche Verordnung behandeln. Training ohne Behandlungsziel ist ohne Rezept möglich. Einen direkten Zugang zur Physiotherapie ohne Verordnung gibt es in Deutschland bislang nicht (Stand November 2026).

Kosten, die Ihnen niemand erstattet, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Als Nachweis dient die Verordnung einer Ärztin, eines Arztes, einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers. Berücksichtigt wird nur der Teil oberhalb Ihrer zumutbaren Belastung. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder ab.

Rechtsgrundlagen und Stand

Stand: November 2026. Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Ob und wie viel Ihre Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle übernimmt, klären Sie bitte dort.